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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - L 19 B 26/05 AS ER   

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https://dejure.org/2005,16123
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - L 19 B 26/05 AS ER (https://dejure.org/2005,16123)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.08.2005 - L 19 B 26/05 AS ER (https://dejure.org/2005,16123)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. August 2005 - L 19 B 26/05 AS ER (https://dejure.org/2005,16123)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - L 19 B 26/05
    Unter eheähnlicher Gemeinschaft versteht die einhellige und gefestigte Rechtsprechung die Lebensgemeinschaft eines Mannes mit einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (Bundesverfassungsgericht (BverfG) in BverfGE 87, 234, 364; BverfG, Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04 m.w.N.; Beschluss des LSG NW vom 21.04.2005, - L 9 B 6/05 SO ER).

    Als wichtige Indizien für die Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft hat das Bundesverfassungsgericht die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt sowie die Befugnis genannt, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - L 19 B 26/05
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt vielmehr eine Beschleunigung des Verfahrens in dem Sinne, dass bei nicht möglicher vollständiger Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden ist (Zusammenfassung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.05.2005, - 1 BvR 569/05 -).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - L 19 B 26/05
    Unter eheähnlicher Gemeinschaft versteht die einhellige und gefestigte Rechtsprechung die Lebensgemeinschaft eines Mannes mit einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (Bundesverfassungsgericht (BverfG) in BverfGE 87, 234, 364; BverfG, Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04 m.w.N.; Beschluss des LSG NW vom 21.04.2005, - L 9 B 6/05 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - L 19 B 26/05
    Unter eheähnlicher Gemeinschaft versteht die einhellige und gefestigte Rechtsprechung die Lebensgemeinschaft eines Mannes mit einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (Bundesverfassungsgericht (BverfG) in BverfGE 87, 234, 364; BverfG, Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04 m.w.N.; Beschluss des LSG NW vom 21.04.2005, - L 9 B 6/05 SO ER).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - L 19 B 26/05
    Der Schluss aus dem bloßen Zusammenleben auf das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft ist seither nicht mehr möglich (vgl. auch Zusammenfassung im Beschluss des OVG Lüneburg vom 26.01.1998, - 12 M 345/98 - FEVS 48, 545 ff. = Info also 45, 50 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2005 - L 19 B 5/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2005 - L 19 B 26/05
    Da aber vorliegend nicht feststellbar ist, dass der Antragsteller zu 2) einen eigenen Leistungsantrag gemäß § 37 Abs. 1 SGB II gestellt hat, fehlt es insofern an einem Rechtsschutzbedürfnis für den begehrten Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. hierzu ausführlich den Beschluss des Senats vom 14.04.2005 - L 19 B 5/05 SO ER).
  • SG Düsseldorf, 20.11.2005 - S 23 AS 304/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) stellt eine eheähnliche Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau dar, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (BVerfG, Beschluss vom 02.09.2004, Az.: 1 BvR 1962/04; dass., Urteil vom 17.11.1992, Az.: 1 BvR 8/87; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2005, Az.: L 19 B 26/05 AS ER; dass., Beschluss vom 25.05.2005, Az.: L 9 B 17/05 AS ER; dass., Beschluss vom 21.04.2005, Az.: L 9 B 6/05 SO ER).

    Abzustellen ist auch auf die Dauer und Intensität der (vorhergehenden) Bekanntschaft, den Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während des streitgegenständlichen Zeitraumes und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (Unter Berufung auf BVerwGE 98, 195ff., LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2005, Az.: L 19 B 26/05 AS ER; dass., Beschluss vom 25.05.2005, Az.: L 9 B 17/05 AS ER).

  • SG Düsseldorf, 02.02.2006 - S 23 AS 2/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Abzustellen ist auch auf die Dauer und Intensität der (vorhergehenden) Bekanntschaft, den Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während des streitgegenständlichen Zeitraumes und die nach außen erkennbare Intensität der Lebensgemeinschaft (Unter Berufung auf BVerfGE 98, 195 ff.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2005, Az.: L 19 B 26/05 AS ER; dass., Beschluss vom 25.05.2005, Az.: L 9 B 18/05 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 10.08.2007 - S 23 AS 161/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Abzustellen ist auch auf die Dauer und Intensität der (vorhergehenden) Bekanntschaft, den Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während des streitgegenständlichen Zeitraums und die nach außen erkennbare Intensität der Lebensgemeinschaft (Unter Berufung auf BVerfGE 98, 195 ff.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2005, Az.: L 19 B 26/05 AS ER; dass., Beschluss vom 25.05.2005, Az.: L 9 B 18/05 AS ER).
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